Können auch Blinde Ihr Angebot „sehen“?
Können auch Blinde Ihr Angebot „sehen“?
Können auch Blinde Ihr Angebot „sehen“?
Warum Barrierefrei?
Steigern Sie Ihren Erfolg und Ihre Reichweite!
Sie verdienen Geld
Durch eine barrierefreie Webseite erreichen Sie nicht nur ein breiteres Publikum, sondern auch eine höhere Conversion-Rate und sparen dadurch noch Werbe-Kosten.
Denn Menschen mit verschiedenen Einschränkungen können problemlos auf Ihre Inhalte zugreifen und Ihre Produkte oder Dienstleistungen nutzen. Das bedeutet mehr potenzielle Kunden und höhere Umsätze für Ihr Unternehmen.
Sie sparen Zeit und Aufwand
Eine barrierefreie Webseite reduziert den Aufwand für Support und Kundenbetreuung.
Weniger Anfragen zu Bedienungsproblemen bedeuten mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft.
Die Pflege und Aktualisierung Ihrer Inhalte wird ebenfalls einfacher und schneller.
Sie stärken Ihr Image
Ihr Unternehmen zeigt soziale Verantwortung und Engagement für Inklusion.
Eine barrierefreie Webseite stärkt Ihre Reputation als zugängliches und kundenorientiertes Unternehmen. Kunden schätzen und bevorzugen Marken, die sich für Vielfalt und Gleichberechtigung einsetzen.
Barrierefreie Webseiten sind benutzerfreundlich und weniger stressig für alle Nutzer. Eine klare Struktur und einfache Navigation helfen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch allen anderen, die Ihre Seite besuchen. Ein positives Nutzungserlebnis fördert das Wohlbefinden Ihrer Kunden und steigert die Zufriedenheit.
Die Webseiten vieler Unternehmen sind für 10 – 50% der deutschen Bevölkerung unzureichend oder gar nicht zugänglich.
Diese Unternehmen glauben meist, dass ihre Webseite für jeden zugänglich ist.
Manche wundern sich, warum ihre Seite schlecht in den Suchmaschinen gelistet ist.
Das wahre Problem ist jedoch, dass ihre Webseiten nicht für jeden Menschen nutzerfreundlich aufgebaut sind.
Das wird noch dadurch verschärft, dass sie auch Barrieren aufweisen.
Menschen mit körperlichen und neurologischen Behinderungen oder anderen Einschränkungen werden teilweise von der Nutzung ihrer Webseiten ausgeschlossen!
Die betroffenen Gruppen zu berücksichtigen, fördert nicht nur das Listing in den Suchmaschinen, sondern vor allem die eigene Reputation, solange es noch nicht vorgeschrieben ist!
Ab Juni 2025 sind die meisten B2C-Unternehmen zu barrierefreien Angeboten verpflichtet. Dies basiert auf einer EU-Richtlinie.
Anteile an möglichen Einschränkungen:
Fast 10% der deutschen Bevölkerung sind offiziell schwerbehindert!
Quelle: Statistisches Bundesamt 2021
körperliche Behinderungen
24%
Sehen
4%
Sprechen und Hören
4%
Neurologisches
23%
Sonstige
45%
Leichte Sprache
??%
Diese Anforderung trifft nicht nur auf einige offiziell Behinderte zu,
sondern auch auf andere Bevölkerungsgruppen, deren Wortschatz oder Sprachverständnis nicht sehr umfangreich ist.
Ihr Unternehmen…
…ohne digitale Barrierefreiheit
Ausschluß von 10 – 50% der Bevölkerung von der Nutzung Ihrer Webseite
schlechtere Google-Suchergebnisse
ggf. ab 2025 nicht mehr rechtskonform
…mit digitaler Barrierefreiheit
bessere Reputation durch höhere Kunden-Zufriedenheit
höhere Reichweite durch Erreichung weiterer Zielgruppen
rechtskonform durch Erfüllung der gesetzlichen Richtlinien
Weitere Argumente
Blinde oder extrem sehbehinderte Webseiten-Nutzer (mit einer Sehkraft von unter 5%) sind darauf angewiesen, dass ihnen die Inhalte einer Webseite mit Hilfsmitteln zugänglich gemacht werden können. Dies können u.a. Screen-Reader oder BrailleSchrift-Systeme sein.
Für Menschen mit Farbenblindheit oder Rot-Grün-Sehschwäche können unzureichende Farbkontraste ein großes Problem darstellen.
Für Taube oder stark Hörbehinderte werden Videos mit Ton zu einem
unüberwindbaren Hindernis, wenn diese nicht mit Untertiteln, Transkripten oder Gebärdensprache versehen sind. Denn nicht alle von ihnen sind in der Lage, von den Lippen abzulesen.
Für Menschen mit motorischen oder neurologischen Einschränkungen, die aufgrund dessen keine Maus benutzen können und auf die Nutzbarkeit der Tastatur angewiesen sind, sind Webseiten, die dies nicht unterstützen, nahezu unzugänglich.
Diesen Argumenten trägt auch die Gesetzeslage in Bezug auf digitale Barrierefreiheit Rechnung.
Ab Juni 2025 sind fast alle B2C-Unternehmen gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben zur Barrierefreiheit
1. nach den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0,
2. nach dem European Accessibility Act (EAA) und
3. nach dem Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz (BFSG) einzuhalten – und werden durch die Behörden darauf überprüft.
Das bedeutet:
Spätestens ab 2025 ist Barrierefreiheit im Web NICHT MEHR OPTIONAL!
Unsere 3 Schritte zur Lösung!
1. PrüfenMittels geeigneter Tools überprüfen wir Ihre Webseite und Ihren Webshop auf Barrierefreiheit, um
(noch) vorhandene Barrieren aufzudecken.
2. BearbeitenEntweder Überarbeitung einer vorhandenen Website oder Erstellung einer neuen Webpräsenz nach modernen Regeln.
3. Barrierefrei!Mit einer barrierefreien Webseite bzw. einem barrierefreien Web-Shop erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen nach WCAG, EAA und BFSG.
Durch eine bessere Reputation erhöhen Sie Ihre Reichweite und erreichen weitere Zielgruppen.
Das sind wir!
Stephan Anders
Diplom-Informatiker (FH)
Stephan Anders
Diplom-Informatiker (FH)
Kirsten Anders
Web-Entwicklerin Fullstack
Kirsten Anders
Web-Entwicklerin Fullstack
Unsere Erfahrung für Sie, die es so nur bei uns gibt:
Aktiv in der Behinderten-Arbeit bereits in den 80ern
Diplom-Arbeit über das Thema „EDV-Technik für Behinderte“ im Jahr 2001
16 Jahre Erfahrung im Umgang mit Content Management Systemen, Webshops und Warenwirtschaft